Baumschutz
Kanalbauarbeiten in der Nähe von Bäumen
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Als eine Gemeinde in unmittelbarer Nähe zu Pappeln Kanalbauarbeiten ausführen ließ, wurde der in allgemeinen Richtlinien vorgeschriebene Mindestabstand von 2,5m nicht eingehalten. Der Abstand betrug nur 1,1 bis 2,25m bis zum Stammfuß. Die eindeutig unzureichenden Abstände zwischen Kanaltrasse und Bäumen hätte der Stadt aber zwingend Anlass zu baubegleitenden zusätzlichen Baumkontrollen geben müssen, weil die durchgeführten Erdarbeiten das Wurzelwerk schädigen und damit die Standsicherheit der Pappeln beeinträchtigen konnten. Nach Aushebung des Kanalgrabens war aber eine zusätzliche Wurzelkontrolle unterblieben. So wurde nicht festgestellt, dass die Pappeln auf der Grabenseite keine Starkwurzeln mehr hatten, die bei gesunden Pappeln...
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