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Quarantäne im Urlaub

Entscheidung kommt

Veröffentlicht am
Wer während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, hat gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen Anspruch auf Nachgewährung der von einem Arzt attestierten Krankentage. Das bedeutet, die entsprechende Anzahl der Urlaubstage gilt als nicht genommen. Doch was, wenn für einen Arbeitnehmer während seines Urlaubs Quarantäne angeordnet wird, weil er Kontakt mit einem Infizierten hatte, selbst aber mehrfach negativ getestet wurde? Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Verschiedene Landesarbeitsgerichte hatten die Fragestellung unterschiedlich beantwortet und schließlich den Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts angerufen. Dieser entschied jedoch nicht, sondern schob den Fall mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen...
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