Keine Sachbezüge
Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden
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Eine Entlohnung bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns darf nicht in Form von Sachbezügen erfolgen, wie das Bayerische Landessozialgericht klarstellte. Ein Arbeitgeber sollte eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 10.000 € leisten. Beim Eilverfahren vor dem Sozialgericht München wurde die Frage erörtert, ob das Zurverfügungstellen freier Unterkunft und Verpflegung als geldwerter Vorteil auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden kann. Das Sozialgericht lehnte dies ab, woraufhin der Arbeitgeber vor das Bayerische Landessozialgericht zog. Dieses bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und lehnte ebenfalls eine nichtmonetäre Bezahlung der Arbeitsleistung ab. Dabei verwiesen die Richter auf das...
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