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Recht

Bank haftet nicht bei Fehlüberweisung

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
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Das Urteil des Amtsgerichts München kann auf einen kurzen Nenner gebracht werden: Im beleglosen Überweisungsverkehr trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. Geklagt hatte der Kunde einer Bank, auf dessen Konto von einem Schuldner 1800e online überwiesen werden sollten. Der aber vertippte sich bei der Eingabe und gab damit versehentlich eine falsche Kontonummer an. Auf dieses Konto wurde der Betrag gutgeschrieben und durch die Inhaberin ausgegeben. Weil diese finanziell nicht in der Lage war, das Geld zurückzuzahlen, verlangte der Kläger – der ursprünglich Empfänger der Überweisung hätte sein sollen – von seiner Bank Schadensersatz in Höhe von 1800 €. Seiner Argumentation, die Bank sei...
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