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Recht

Kindergeld: Studiengebühren sind abzugsfähig

Veröffentlicht am
Für volljährige Kinder erhalten die Eltern nur so lange Kindergeld, bis der Filius eigenes Geld verdient. Die Grenze liegt bei einem Einkommen von 7680 € jährlich. Diese Grenze hatte ein 25-jähriger Student mit seinen Nebenjobs deutlich überschritten: Er kam auf 13289 €. Das Finanzamt reagierte prompt und strich das Kindergeld, womit die Eltern nicht einverstanden waren. Sie argumentierten, dass Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Studiengebühren abzugsfähig wären und die Einkünfte des Sohnes damit nur noch 7576 € betragen würden. Der zuständige Finanzbeamte teilte diese Auffassung nicht und erlaubte den Abzug der Semestergebühren von 241 € nicht, das Kindergeld wurde gestrichen. Richter des Finanzgerichts Düsseldorf schlossen...
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