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Arbeit und Personal

Altersgrenze ist nicht diskriminierend

Veröffentlicht am
Tarifverträge, in denen des Erreichen der sozialversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen, sind zulässig. Eine dagegen gerichtete Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. Tarifliche Altersgrenzen und die damit verbundene Befristung des Arbeitsvertrags sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Beschäftigung eine gesetzliche Altersrente erwerben kann. Es handelt sich bei der Befristung um einen „sachlichen Grund“ im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG. Der Wirksamkeit der Befristung stehen auch das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und die Vorgaben aus der...
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