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Vertragsrecht

Argument „höhere Gewalt“ scheitert meist

Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das selbst mit größtmöglicher Sorgfalt nicht vorherzu- sehen und zu beeinflussen ist. Sich von einem einzigen Gaslieferanten abhängig zu machen, ist ein bewusst gewähltes Risiko, ein Erdbeben hingegen können selbst Wissenschaftler nicht vorhersagen. Im Vertragsrecht sind an das Argument „höhere Gewalt“ strenge Kriterien gebunden. Dies ist der erste von zwei Teilen zum Thema.
Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
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Hochwasser an der Ahr, die Corona-Pandemie, der Angriffskrieg in der Ukraine und die daraus folgende Energiekrise – man könnte noch mehr Katastrophen aufzählen, die Menschenleben gefordert und Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt haben. Nicht für wenige bedeuteten sie das Ende. Da stellt sich die Frage, ob man die Schuld an nicht mehr erfüllbaren oder nicht erfüllten Verträgen, zumindest aber die wirtschaftlichen Konsequenzen auf jemanden abwälzen könnte. Oder auf – etwas? Höhere Gewalt wird immer wieder genannt, wenn es objektiv niemanden gibt, den man verantwortlich machen kann, oder wenn man sich selbst entschuldigen, im juristischen Wortsinn also entschulden möchte. Denn nichts anderes ist es, was hier im Raum steht: eine...
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