Pandemie
Wer Quarantäne anordnet, muss bezahlen
Sicherheit steht in diesen Zeiten an erster Stelle. Doch wer als Arbeitgeber strengere Quarantäneregeln aufstellt, als vorgeschrieben und erforderlich sind, muss die Kosten dafür übernehmen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht und schloss sich damit der Vorinstanz, dem Landesarbeitsgericht an. Konkret schuldet der Arbeitgeber also die vereinbarte Vergütung wegen Annahmeverzug.
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Dieser tritt grundsätzlich dann ein, wenn ein Vertragspartner (hier der Arbeitnehmer) seine Leistungen anbietet, also zur Arbeit erscheint, der andere Vertragspartner (der Arbeitgeber) diese Leistung jedoch nicht annimmt oder den Zutritt zum Unternehmen verweigert. So hatte ein Betrieb gegenüber einem Urlaubsrückkehrer aus einem vom Robert Koch Institut (RKI) als solchem benannten Corona-Risikogebiet ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Unternehmensgelände ausgesprochen, obwohl der betroffene Arbeitnehmer entsprechend den RKI-Vorgaben bei der Ausreise und bei der Einreise je einen PCR-Test gemacht und beim Arbeitsantritt nach dem Urlaub ein ärztliches Attest über Symptomfreiheit vorgelegt hatte. Damit unterlag der Mitarbeiter gemäß der...
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