Arbeit und Personal
Kündigung Minderjähriger an Eltern richten
- Veröffentlicht am
Eine Kündigung gegenüber einem Minderjährigen ist nur wirksam, wenn sie gegenüber einem gesetzlichen Vertreter, also einem Elternteil oder einem Vormund ausgesprochen wird. Sie muss zugehen. Um das zu gewährleisten, kann der Arbeitgeber neben einer postalischen Zustellung das Schreiben auch dem Minderjährigen überlassen und diesen formlos bitten, es seinen Eltern zu geben. Allerdings wäre er dann Erklärungsbote, was bedeutet, dass das Risiko, dass er die Kündigung auch wirklich vorlegt, beim Arbeitgeber liegt. Eine an den Minderjährigen selbst gerichtete Kündigung ist selbst dann unwirksam, wenn die Erziehungsberechtigten zufällig Kenntnis von der Entlassung erlangen (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 2 Ta 45/08). GBM
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


