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Arbeit und Personal

Arbeitsverträge mit Angehörigen

Veröffentlicht am
Wieder einmal standen Arbeitsverträge mit Angehörigen auf dem Prüfstand eines Finanzgerichts. Diesmal hatten sich die Richter in Nürnberg mit diesen Fakten auseinanderzusetzen: Eine Ärztin hatte ihren 18-jährigen Sohn, der das Gymnasium besuchte, als Minijobber eingestellt. Ein schriftlicher Vertrag existierte ebenso wenig wie Aufzeichnungen über geleistete Stunden. Der Prüfer des zuständigen Finanzamts erkannte das Entgelt für die seiner Meinung nach fingierte Aushilfstätigkeit nicht an und strich die entsprechenden Betriebsausgaben aus der Steuererklärung. Das Finanzgericht schloss sich den strengen Auslegungen des Finanzamts an und präzisierte die Regeln für Arbeitsverträge mit Angehörigen. So ist der fehlende Vertrag im verhandelten...
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