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Arbeit und Personal

Vollständiges Arbeitszeugnis

Veröffentlicht am
Fehlt in einem Arbeitszeugnis eine branchenübliche Formulierung, kann das ein unzulässiges Geheimzeichen sein. Der Kläger, ein Zeitungsredakteur, hatte sich durch mehrere Instanzen das Recht auf Nachbesserung erkämpft. Gefehlt hatte dem Mann, der zehn Jahre bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, unter anderem eine Beurteilung seiner Belastbarkeit in Stresssituationen. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, das höchste deutsche Arbeitsgericht hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurück. Dieses hat sich erneut um die Beweisaufnahme zu kümmern und festzustellen, ob die Behauptung des Klägers zutrifft, für Tageszeitungsredakteure sei die...
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