Arbeit und Personal
Umwege sind nicht versichert
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Unfälle, die einen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit ereilen, sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, doch nur, wenn die direkte, kürzeste oder schnellste Route ohne Umweg gewählt wird. Der Abstecher zur Bäckerei oder Tankstelle ist demnach nicht versichert. Die Begründung der Richter des Hessischen Landessozialgerichts: „Tanken gehört zum unversicherten persönlichen Lebensbereich” (LSG, Az.: L3 U 195/7). GBM
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