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Arbeit und Personal

Widersprüchliche Urteile zu GEZ-Gebühren für PCs

Veröffentlicht am
Für ausschließlich beruflich genutzte Computer mit Internetanschluss wird keine GEZ-Gebühr fällig. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 1 K 496/08 KO). Die technische Möglichkeit, Rundfunksender zu empfangen, begründet nicht zwangsläufig eine Rundfunkteilnehmereigenschaft und damit die Gebührenpflicht. Das Verwaltungsgericht in Ansbach hatte in einem ähnlichen Fall anders entschieden. In diesem Fall allerdings waren außer dem PC keine weiteren Radios oder Fernsehgeräte angemeldet. (Az.: AN 5 K 08.00348). Die Frage, ob ein Bürocomputer gebührenpflichtig ist, ist noch immer nicht geklärt. Gegen die Gebührenbescheide der GEZ kann Widerspruch eingelegt werden. Darin sollte auf die Entscheidung des VG Koblenz hingewiesen werden....
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