Steuern
				
					 
		Neue Klage zum Solidaritätszuschlag
- Veröffentlicht am
 
Der Bund der Steuerzahler bleibt hartnäckig: Erneut hat er Klage gegen die Erhebung des 1995 eingeführten Solidaritätszuschlags eingereicht, der ja eigentlich vorläufig sein und dem Aufbau Ost zugute kommen sollte. Diese inzwischen zur Dauersteuer des Bundes ausgeartete Ergänzungsabgabe, die als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer fällig wird, ist nach der Auffassung des Bundes der Steuerzahler unzulässig. Das neuerliche Verfahren ist vor dem Finanzgericht Niedersachsen unter dem Aktenzeichen 7 K 143/08 anhängig und betrifft das Jahr 2007.GBM
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