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Arbeit und Personal

Wespenangriff kein Arbeitsunfall

Veröffentlicht am
Erstaunliche Fälle sind es, mit denen sich vor allem Verwaltungs- und Sozialgerichte zu befassen haben. Arbeits- und Wegeunfälle gehören immer wieder dazu. So hatte sich ein Autofahrer auf dem Heimweg mit einem Schlag auf das Ohr gegen den Angriff einer Wespe zu wehren versucht und musste mit einem geplatzten Trommelfell in ärztliche Behandlung. Die Klage auf Dienst- beziehungsweise Wegeunfall wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Das Insekt, so die Richter, habe keinen Bezug zur Arbeit des Opfers, somit sei von einem privaten Unfall auszugehen (VGH Bayern, Az.: 3 B 04.1164). GBM
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