Arbeit und Personal
Diskriminierung auch ohne Opfer
- Veröffentlicht am
Erklärt ein Unternehmer öffentlich, keine Ausländer einstellen zu wollen, könnte der Tatbestand der Diskriminierung erfüllt sein, auch wenn es kein erkennbares Opfer gibt, etwa einen ausländischen Bewerber. Schon die Aussage, man wolle einen bestimmten Personenkreis wegen seiner ethnischen Herkunft nicht einstellen, genüge, um gegen die EU-Richtlinie 2000/43 zu verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 10. Juli 2008. Verbunden mit der Feststellung ist die Forderung nach entsprechenden Sanktionen gegen die Arbeitgeber. Anlass für das Urteil war die Klage einer belgischen Antidiskriminierungsstelle, die ein belgisches Gericht dem EuGH vorgelegt hatte. Der Direktor eines belgischen Unternehmens hatte in einem Interview...
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


