Unterlagen gut vorbereiten
Die angeblich nicht prüfbare Schlussrechnung
Sowohl nach der VOB/B als auch nach dem BGB muss eine Schlussrechnung prüfbar aufgestellt sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Auftraggeber gegen die Prüfbarkeit innerhalb von 30 Tagen begründete Einwendungen erh eben. Tut er dies nicht, gilt die Rechnung als prüfbar.
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Baurecht Nicht selten kommt es jedoch vor, dass vor Ablauf der genannten Frist Einwendungen gegen die Prüfbarkeit vorgebracht und die gesamte Schlussrechnung zurückgesandt wird. Dabei fällt auf, dass die Zurückweisung mitunter wegen absoluter Kleinigkeiten erfolgt oder sogar eine tatsächlich geprüfte Schlussrechnung zurückgesandt und dennoch eingewandt wird, sie sei nicht prüfbar gewesen – wohl in der Hoffnung, hierdurch die Zahlungsfristen verlängern zu können. Wurde geprüft, ist Rechnung also prüfbar Eines dürfte dabei klar sein: Wurde die Rechnung geprüft, kann die mangelnde Prüfbarkeit selbst dann nicht mehr eingewandt werden, wenn dieser Einwand eigentlich berechtigt gewesen wäre, der Prüfende aber übermäßigen Aufwand betrieben hat,...
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