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Marketing

Vorsicht vor Greenwashing

Auch im Marketing der Handwerksbranchen wird immer wichtiger, das Thema Umwelt- und Klimaschutz in den Vordergrund zu rücken. „Klimaneutral“, „emissionsarm”, „CO2-reduziert”, „geringer Fußabdruck” und „umweltfreundlich” darf in keiner Werbung fehlen, denn die Entscheidung für oder gegen ein Produkt, eine Arbeitsweise oder einen Betrieb kann davon abhängen.

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Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
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Doch die Grenze zwischen zulässiger Werbung mit Gütesiegeln und unlauterem Greenwashing sollte eng gezogen werden, um nicht von Mitbewerbern, unzufriedenen Kunden oder Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt oder verklagt zu werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun verdeutlicht, dass allein die Verwendung von Schlagworten ohne zielgruppengerechte Aufklärung, was konkret gemeint ist, nicht zulässig ist (Az.: 6 U 104/22). So sei eine beworbene Umweltfreundlichkeit generell zu wenig aussagekräftig. Werde etwa mit Klimaneutralität geworben, müsse kenntlich gemacht werden, worin diese genau bestehe; eine tiefergehende Information über das grundsätzliche Prozedere der Zertifizierung sei jedoch nicht erforderlich. Findet sich...
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