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Transparenzregister

Die Frist ist abgelaufen

Die Frist für die Eintragung bestehender Gesellschaften und Vereine in das Transparenzregister endete am 31. Dezember 2022. Die letzte Gelegenheit, ohne Bußgeld aktiv werden zu können, verstrich am 30. Juni 2023. Wer als Geschäftsführer oder Vorstand noch immer nicht im Bilde ist, was zu tun ist, sollte sich rasch informieren, denn die Strafen sind laut § 56 GwG drastisch:

Veröffentlicht am
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Bei Vorsatz drohen bis zu 150.000 €. Leichtfertigkeit wird mit bis bis zu 100.000 € geahndet. Schwere Fälle, wiederholte oder systematische Verstöße gegen die Vorschrift können ein Bußgeld bis zu 1.000.000 € oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils zur Folge haben. Verpflichtet zur Eintragung und laufenden korrekten Aktualisierung der Daten sind juristische Personen wie AG, GmbH, UG, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, die Europäische AG (SE), KG a. A. sowie eingetragene Personengesellschaften wie OHG, KG und Partnerschaften. Ausgenommen sind eingetragene Kaufleute und nicht eingetragene GbR. Die erstmalige Aufnahme in das Register ist kostenfrei, die jährliche Gebühr beträgt 20,80 €. Das...
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