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Alkohol am Steuer

Fristlose Kündigung rechtens?

Wer betrunken mit dem Dienstwagen auf einer privaten Fahrt einen Unfall verursacht und daraufhin seinen Führerschein verliert, muss mit einer Kündigung rechnen. Doch ist das grundsätzlich so? Und kann diese fristlos erfolgen? Damit hatte sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu befassen.

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.orgGBM
Der Arbeitnehmer hatte Reue gezeigt und seinem Arbeitgeber das Angebot gemacht, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder auf eigene Kosten einen Fahrer für den Dienstwagen zu engagieren. Doch der Arbeitgeber fand das Verhalten seines Mitarbeiters der fristlosen, hilfsweise der ordentlichen Kündigung würdig. Ohne Führerschein, so das Argument, könne die Tätigkeit nicht ausgeübt werden. Zudem habe es sich bei der Trunkenheitsfahrt um eine so schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung gehandelt, dass eine Abmahnung nicht erforderlich sei, argumentierte das Unternehmen vor Gericht. Beim Betrieb der Firmenfahrzeuge gelte vertraglich eine Nullpromillegrenze, der Mitarbeiter war mit 1,8 Promille getestet worden. Gericht überrascht mit...
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