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Abfindung im Rahmen eines Sozialplans

Altersdiskriminierung kann legal sein

Ein Sozialplan, so wird vielfach angenommen, sei eine Art Schadenersatz und solle den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren. Andere sehen darin eine Entlohnung für geleistete Arbeitsjahre – je mehr, desto höher sei die Abfindung. Beides ist nicht korrekt.
Veröffentlicht am
GBM
Tatsächlich ist ein Sozialplan nicht zwangsläufig mit einer Abfindung in Geld zu verknüpfen, auch wenn das häufig der Fall ist. Es können beispielsweise auch Qualifizierungsmaßnahmen und Hilfen bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber oder zweckgebundene Finanzmittel, etwa für einen Umzug, angeboten werden. Der Spielraum der Unternehmen ist relativ groß, zumal wenn ein Betriebsrat involviert ist. Ein Betroffener wollte sich nicht damit abfinden, dass sein Betrieb eine Grenze von 62 Jahren festgelegt hatte und gekündigten Personen ab diesem Alter die Abfindung deutlich kürzte. Konkret handelte es sich um 9.250 € statt 37.000 €. Dieses Vorgehen sei als klar erkennbare Diskriminierung aufgrund des Alters verboten, argumentierte der Mann...
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