Feiern, Ausflüge, Bildungsmaßnahmen
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Der Bundesfinanzhof hatte beim Thema Vorsteuerabzug für Betriebsveranstaltungen eigentlich nur bestätigt, was die Auffassung der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte war: Überschreitet die Umsatzsteuer die Grenze von 110 € pro Mitarbeiter, ist der Vorsteuerabzug in Gänze ausgeschlossen (Az.: VR 16/21). Dennoch gibt es Diskussionen, aus zwei Gründen:
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Betriebsveranstaltungen werden aufgrund ihrer meist unterhaltenden Form in der Regel dem vorwiegend privaten Bereich zugesprochen. Einer Aufwendung steht kein entsprechender Umsatz gegenüber, somit wird der Vorsteuerabzug von der Finanzbehörde generell kritisch beurteilt. Zu vermeiden ist dies, wenn die Veranstaltung vorrangig Bildungscharakter hat und dies nachvollziehbar dargestellt werden kann. Der Betrag von 110 €, der hier im Auge zu behalten ist, wird nicht korrekt interpretiert. Während es bei der Umsatzsteuer eine Freigrenze gibt, besteht bei der Lohnsteuer nach der Änderung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG ein Freibetrag. Auch dieser beträgt 110 €, weswegen es leicht zu Missverständnissen kommen kann. Definition Freibetrag:...
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