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Steuern

Vorsteuerabzug bei PKW-Kauf wird wieder halbiert

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 wird die Wiederaufnahme einer Regelung enthalten, die bereits ein Mal für viel Unmut gesorgt hat: der §15 Abs. 1b UStG, in dem Vorsteuer für die Anschaffung und den laufenden Unterhalt eines gemischt, also betrieblich und privat genutzten PKW nur noch zu 50% möglich sein wird. Das betrifft Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie deren Geschäftsführer, Vorstände und Arbeitnehmer. Ob die EU diesen Plänen zustimmen wird, steht noch nicht fest. GBM
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