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Steuern

ID-Nummer nicht für die USt-Voranmeldung verwenden

Veröffentlicht am
Bei vielen Steuerpflichtigen lagen sie bereits im Briefkasten: die Bescheide mit der individuellen, lebenslang gültigen Identifikationsnummer. Diese neue Steuernummer soll die bisherige ersetzen. Die ID-Nummer gilt zurzeit nur für die Einkommensteuer, wird aber demnächst auch für weitere Abgabenarten, wie zum Beispiel die Erbschaft- oder Grunderwerbsteuer, Anwendung finden. Für Umsatzsteuerzwecke gilt die neue Registrierungsnummer jedoch vorerst nicht. Auf Rechnungen ist deshalb nach wie vor die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. GBM
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