Steuern
Wohnmobil ist kein Haushalt
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Eine doppelte Haushaltsführung ist steuerlich durchaus interessant. Doch die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz wollten die Behausung eines Angestellten, in der dieser seine Arbeitswoche verbrachte, nicht als Zweitwohnung ansehen – es handelte sich um ein Wohnmobil. Damit war der Pendler, von seinem Heimatort aus, montags nach Hamburg gefahren und übernachtete die ganze Woche über auf dem Parkplatz seines Arbeitgebers. Das Argument des Gerichts gegen die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist nachvollziehbar: Das mobile Schlafzimmer könne ja zu Wochenendheimfahrten beziehungsweise für Dienst- und Privatfahrten genutzt werden und könne daher nicht als Wohnung – also Immobilie – angesehen werden (FG Rheinland-Pfalz, Az.: 2 K...
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