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Recht

Haftung für Kanalverstopfung durch Wurzelwerk

Veröffentlicht am
Wenn in der Straße vor einem Grundstück ein Entwässerungskanal liegt, wird von dem Gebäude, wo Abwasser anfällt, eine Hausleitung zum öffentlichen Entwässerungskanal verlegt. Die Haus-entwässerung funktioniert problemlos, wenn die Hausanschlussleitung in Ordnung ist. Jedoch kann es Störungen durch Baumwurzeln geben, die in den Kanal eindringen. Ist dafür ein Baum ursächlich, der auf einem Nachbargrundstück steht, ist dessen Eigentümer unter Umständen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn der Baum auf einem Grundstück der Gemeinde steht. Wie jeder Grundstückseigentümer ist auch sie verpflichtet, die Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um eine vom...
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