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Recht

Eltern haften für ihre Kinder

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin ­Gina Bronner-Martin
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Ein aktuelles Urteil des Landgerichts I in München macht die Pflicht der Eltern Minderjähriger nochmals deutlich: Auch im Internet haften Eltern für ihre Kinder. Die Tochter der beklagten Eltern hatte Videos, die sie aus Fotos der Klägerin erstellt hatte, auf Internetportalen eingestellt. Die Fotografin verklagte daraufhin nicht nur die zum Tatzeitpunkt 16-Jährige, sondern auch deren Eltern auf Schadensersatz. Die Klägerin war der Auffassung, die Eltern hätten zu haften, denn sie hätten ihre elterlichen Belehrungs- und Prüfungspflichten verletzt. Sie hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt, die Nutzung des Internets aber nicht weiter geprüft. Dazu seien sie im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht aber...
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