Steuern
Gesundheitsförderung
- Veröffentlicht am
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 soll ein neuer Steuerfreibetrag eingeführt werden. Arbeitgeber dürfen dann ihren Mitarbeitern Bar- oder Sachleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden. Allerdings ist die Übernahme oder Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios davon nicht betroffen. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. GBM
DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2026!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2026 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo





