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Steuern

Gesundheitsförderung

Veröffentlicht am
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 soll ein neuer Steuerfreibetrag eingeführt werden. Arbeitgeber dürfen dann ihren Mitarbeitern Bar- oder Sachleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden. Allerdings ist die Übernahme oder Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios davon nicht betroffen. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. GBM
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