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Recht

Phobie gegen amtliche Schreiben

Veröffentlicht am
Wenn gute Gründe dafür angeführt werden können, lässt sich auch nach Ablauf einer Frist eine sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen. Dafür muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses für die Fristversäumnis (etwa ein überraschender Krankenhausaufenthalt, nicht aber Krankheit oder Urlaub) ein entsprechender Antrag gestellt werden und die für die Begründung notwendigen Unterlagen oder Tatsachen aufgeführt werden. Meist gehen die Behörden kulant vor, wenn die Argumente nachvollziehbar sind. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jedoch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt, die die Fristversäumnis zum Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid wiederherstellen sollte....
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