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Steuern

Persönlichkeitsentwicklung spart Steuern

Veröffentlicht am
Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung sind vor allem bei jungen Führungskräften beliebt. Fraglich ist allerdings oft, ob die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind sie steuersenkende Werbungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen gezielt auf die beruflichen Anforderungen des Teilnehmers eingehen. Falls dabei Grundlagenwissen vermittelt wird, dürfen die Kosten dafür ebenfalls abgezogen werden, wenn diese Basics wichtig sind, um darauf spezifisches Wissen aufbauen zu können (BFH, Az.: VI R 35/05). Die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Veranlassung stand auch im Mittelpunkt eines ähnlichen Falls, mit dem...
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