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Steuern

PKW oder LKW?

Veröffentlicht am
Noch immer ist die Behandlung schwerer Geländewagen Gegenstand juristischer Streitigkeiten. Mit Urteil vom 9.April hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t als PKW beurteilt werden können, wenn die Voraussetzungen dafür – Bauart und Einrichtung – erfüllt sind. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Mai 2005 gelten. Damit hätten Besitzer großer Geländewagen, die häufig über eine LKW-Zulassung die deutlich teurere steuerliche Eingruppierung als PKW umgingen, nicht nur höhere Kosten, sondern auch Nachzahlungen zu verkraften. Sie warten nun auf den Ausgang des Revisionsverfahrens (Az.: II R 63/07). Die Finanzbehörde Hamburg hat in diesem Zusammenhang angeordnet, dass...
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