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Bauen

Baugenehmigung für Lagerplatz

Veröffentlicht am
Viele Betriebe haben einen Lagerplatz, ohne zu berücksichtigen, dass dafür ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die zulässige Größe kann auch dann überschritten werden, wenn die Fläche auf zwei benachbarten Grundstücken liegt. Die beiden Flächen werden in diesem Fall als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Sollte für einen genehmigungspflichtigen Lagerplatz keine Baugenehmigung eingeholt worden sein, kann die Baubehörde dessen Nutzung untersagen. Das darf sie auch ohne vorherige Prüfung, ob die Erteilung einer Genehmigung generell möglich ist. Eine Nutzungsuntersagung ist nur dann ermessensfehlerhaft, wenn die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist oder Bestandsschutz genießt. Ordnungspflichtig ist der...
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