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Arbeit und Personal

Neues Gesetz: Auszeit zur Pflege Angehöriger

Veröffentlicht am
Seit Juli ist gesetzlich geregelt, was oft für Unstimmigkeiten und Diskussionen in den Betrieben gesorgt hatte. Ein Mitarbeiter meldet sich telefonisch und teilt mit, sich um ein krankes Kind oder plötzlich pflegebedürftige enge Angehörige kümmern zu müssen. Unklar war bislang, ob für diese Fehltage Urlaub genommen werden muss, oder ob der Arbeitgeber diese wie im Krankheitsfall des Mitarbeiters zu vergüten hat. Das neue Pflegezeitgesetz macht nun Schluss mit Unsicherheiten. Unabhängig von Art und Größe des Unternehmens gelten nun die Regelungen für „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“. Danach darf jeder Mitarbeiter bei akut eingetretenen Pflegefällen in der Familie bis zu 10 Arbeitstage seinem Arbeitsplatz fern bleiben....
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