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Steuern

Arbeitszimmer: Klage des BdSt anhängig

Veröffentlicht am
Seit 2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Werden also nicht alle Hauptaufgaben in diesem – abgetrennten – Raum erledigt, können die Kosten dafür auch nicht mehr vollständig als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Bund der Steuerzahler hält diese Regelung für verfassungswidrig, weil alle anderen Steuerzahler damit die Abzugsmöglichkeiten verlieren würden – selbst beschränkte Anrechnungen auf das Einkommen sind nicht mehr zulässig. Der BdSt empfiehlt Betroffenen, mit Verweis auf das Aktenzeichen 4 K 980/08 (Finanzgericht Sachsen-Anhalt) Einspruch einzulegen und...
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