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Keine GEZ-Gebühren für PC

Veröffentlicht am
Für einen Computer mit Internetanschluss werden nicht automatisch schon deshalb Rundfunkgebühren fällig, weil damit theoretisch Radio gehört werden könnte. Das Verwaltungsgericht Münster hob einen Gebührenbescheid der GEZ auf, der vom WDR veranlasst worden war. Die Richter erkannten im Besitz eines PC nicht zwangsläufig einen Zusammenhang mit der Gebührenpflicht für Radios und Fernsehgeräte. Internetfähige Computer und andere Multifunktionsgeräte wie UMTS-Handys würden vielseitige Nutzungsmöglichkeiten bieten, würden aber erfahrungsgemäß nicht als Rundfunkgeräte eingesetzt werden, so das Gericht. Damit ist die seit 2007 erhobene Abgabe in Höhe von 5,52 € für PC-Besitzer, die kein Radio und keinen Fernseher angemeldet haben, erst einmal...
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