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Arbeit und Personal

Dienstplan ist kein Vertrag

Veröffentlicht am
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des im Vertrag festgeschriebenen Zeitraums. Wird der Mitarbeiter über diesen Tag hinaus in Einsatz- und Dienstplänen geführt, ist daraus nicht abzuleiten, dass der Vertrag stillschweigend und automatisch verlängert wurde oder wird. Die Klage eines Kraftfahrers vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern war ebenso erfolglos, wie die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Eine mündliche Vereinbarung durch eine nicht hierzu bevollmächtigten Person oder eine nur aus Indizien herzuleitende Vertragsverlängerung sei, so die Richter, nicht rechtsverbindlich – vor allem auch vor dem Hintergrund, dass vorherige Verlängerungen schriftlich erfolgt seien.GBM
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