Steuern
Investitionen konkret planen
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Unternehmer, die in den nächsten drei Jahren die Anschaffung neuer oder gebrauchter beweglicher Wirtschaftsgüter planen, können die Kosten dafür bereits in 2008 vorab zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt für Bilanzierende mit einem Betriebsvermögen von maximal 235000 € und für Einnahmen-Überschussrechner mit einem Jahresgewinn von bis zu 100000 €. Diese Regelung betrifft die geplante Anschaffung von Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 90% betrieblich genutzt werden. Der neue Abzugsposten sollte allerdings anders als die frühere Ansparrücklage nur bei konkreten Investitionsplänen und nicht ausschließlich zur Steuerung der Steuerbelastung benutzt werden. Werden keine...
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