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Steuern

Investitionen konkret planen

Veröffentlicht am
Unternehmer, die in den nächsten drei Jahren die Anschaffung neuer oder gebrauchter beweglicher Wirtschaftsgüter planen, können die Kosten dafür bereits in 2008 vorab zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt für Bilanzierende mit einem Betriebsvermögen von maximal 235000 € und für Einnahmen-Überschussrechner mit einem Jahresgewinn von bis zu 100000 €. Diese Regelung betrifft die geplante Anschaffung von Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 90% betrieblich genutzt werden. Der neue Abzugsposten sollte allerdings anders als die frühere Ansparrücklage nur bei konkreten Investitionsplänen und nicht ausschließlich zur Steuerung der Steuerbelastung benutzt werden. Werden keine...
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