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Steuern

Degressive Abschreibung wird 2009 wieder eingeführt

Veröffentlicht am
Die degressive Abschreibung auf Wirtschaftsgüter (AfA, § 7 Abs. 2 EStG) wird wieder eingeführt. Sie gilt für alle nach dem 1. Januar 2009 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und beträgt 25%. Sie kann allerdings nur bei Nettopreisen über 1000 € genutzt werden, weil unter diesem Betrag die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG bis 150 €) und Sammelpools (150,01 bis 1000€) verpflichtend sind. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) können ab dem 1. Januar zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch die 20%ige Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG nutzen. Befristet für zwei Jahre werden die Schwellenbeträge angehoben: beim Betriebsvermögensvergleich von 235000 auf 335000 € und bei...
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