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Unternehmen

Alle Jahre wieder...

Veröffentlicht am
…nähert sich der Tag der Bilanzerstellung. Die muss von Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs seit Anfang 2007 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden und nicht mehr, wie gewohnt, beim örtlichen Handelsregister. Der Jahresabschluss für 2007 muss bis 31. Dezember 2008 veröffentlicht werden, sonst drohen empfindliche Sanktionen. 2500 bis 25000 € können als Ordnungsgeld gegen das Unternehmen, aber auch gegen dessen Geschäftsführer verhängt werden, wenn die Bilanz auf sich warten lässt. Eine kleine Schonfrist gibt es noch: Wer, natürlich unter Androhung des Ordnungsgeldes, aufgefordert wird, hat sechs Wochen Zeit, die Bilanz einzureichen. Erst dann wird es teuer. GBM
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