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Arbeit und Personal

Keine Kostenerstattung für Fahrten zur Berufsschule

Veröffentlicht am
Ein Arbeitgeber muss seine Auszubildenden für den Berufsschulbesuch zwar freistellen und das vereinbarte Entgelt überweisen, aber nicht die Fahrt zu einer auswärtigen Berufsschule bezahlen. Mit seiner Klage vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wollte ein Azubi erreichen, dass sein Arbeitgeber ihm die Fahrtkosten erstattet. Nur in der weiter entfernten Schule gebe es eine Fachklasse für seinen Ausbildungsgang, deshalb habe sein Schulbesuch berufliche Gründe. Zur Begründung verwies er auf tarifvertragliche Bestimmungen, wonach der Arbeitgeber die Kosten des Schulbesuchs übernehmen muss, wenn er den Besuch der auswärtigen Berufsschule veranlasst hat. Das Gericht wies die Zahlungsklage ab und begründete, der Begriff...
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