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Das Problem mit dem „Ich“

Obwohl sicherlich jeder Rechtsanwalt den Filmtitel „Ich – einfach unverbesserlich" ohne jede Einschränkung für sich in Anspruch nehmen würde, gebietet es doch die anwaltliche Hofetikette, von sich in der dritten Person zu reden. Da bin nicht etwa „ich" im Urlaub; vielmehr ist „der Unterzeichnete" (die ganz feinen Pinkel sprechen von „dem Unterfertigten") für einen gewissen Zeitraum ortsabwesend (nie im Urlaub – Urlaub ist für Weicheier).
Veröffentlicht am
Korge
Fragt man mich (also den Unterfertigten), hat das in Wirklichkeit nichts mit feiner Etikette zu tun: Viele sind einfach nicht über die frühkindliche Phase hinweggekommen, als man mit einem beherzten „Paul will aber Schokolade", einem Fußstampfer und einem darauf folgenden tränenreichen Abgang die Eltern (damals also den Richter) vielleicht noch einmal umstimmen konnte. Seit ich das begriffen habe, verlasse ich den Gerichtssaal in aussichtslosen Fällen stets verheult und mit einem Fußstampfer: „Der Unterfertigte will aber Recht haben!" Ich glaube, das hilft.
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