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BUGA 2035 in Dessau-Roßlau

Durchführungsvertrag unterzeichnet

Der Durchführungsvertrag zur Bundesgartenschau 2035 zwischen der Stadt Dessau-Roßlau und der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft (DBG) wurde Ende Juli unterzeichnet. Das ist die Grundlage für die Planung und Umsetzung des Gartenschau-Projekts in Sachsen-Anhalt.

von Stadt Dessau-Roßlau/Redaktion Quelle Stadt Dessau-Roßlau erschienen am 01.08.2025
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DBG-Geschäftsführer Dr. Achim Schloemer (r.) und Oberbürgermeister Robert Reck bei der Vertragsunterzeichnung
DBG-Geschäftsführer Dr. Achim Schloemer (r.) und Oberbürgermeister Robert Reck bei der Vertragsunterzeichnung © Stadt Dessau-Roßlau

Der Beschluss des Stadtrates, der im vergangenen Jahr gefasst wurde, sowie der Bürgerentscheid im letzten Jahr, bei dem die Mehrheit der Bevölkerung die Unterstützung für die Bundesgartenschau bekräftigte, haben den Weg für das Vorhaben geebnet. Dr. Robert Reck, Oberbürgermeister der Stadt Dessau-Roßlau, und Dr. Achim Schloemer, Geschäftsführer der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft, unterzeichneten den Durchführungsvertrag.

„Die Unterzeichnung des Durchführungsvertrags ist der bisher wichtigste Meilenstein auf dem Weg zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau. Damit ist die Vergabe der BUGA nun vertraglich fixiert. Ich freue mich darauf, die Stadt mit dem Know-how der DBG bei einem echten Zukunftsprojekt begleiten zu dürfen. Die Stadt nachhaltig zu entwickeln, mit Kreativität und innovativen Ideen die Lebensqualität für die nächsten Generationen zu verbessern – das wird ein Aufbruch sein. Die BUGA wird Dessau-Roßlau positive Entwicklungsperspektiven für eine lebenswerte, zukunftsfähige Stadt aufzeigen“, so Dr. Achim Schloemer.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts bekräftigte ebenfalls ihre Unterstützung für das Projekt und sieht darin eine Chance, die regionale Entwicklung, den Tourismus und die Lebensqualität in Dessau-Roßlau nachhaltig zu stärken. Staatssekretär Gert Zender überbrachte die Grüße der Landesregierung und wohnte der Vertragsunterzeichnung bei.

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