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Laubbläserverbot in der Stadt Zürich

Kleinkariert oder ökologisch?

Wohl kaum ein Gartengerät polarisiert so stark wie der Laubbläser. Manche setzen ihn fast täglich ein, um Garten und Wege sauber zu halten, während andere finden, dieses nervtötende Gerät gehöre verboten. Und in der Schweiz wird das nun tatsächlich Realität.

von Beat Graf/Redaktion erschienen am 13.11.2025
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Im Laub sind viele Lebewesen zu Hause.
Im Laub sind viele Lebewesen zu Hause. © Beat Graf

Ab 2026 dürfen benzinbetriebene Laubbläser in Zürich nicht mehr eingesetzt werden. Nur noch elektrische Modelle bleiben erlaubt, und selbst diese ausschließlich von Oktober bis Dezember. Dieses Verbot wurde am 28. September 2025 in einer Volksabstimmung mit 61,7 % Ja-Stimmen angenommen (siehe Meldung von Flächenmanager).

Ein kleinkarierter Entscheid? Oder ökologischer Weitblick? Die Meinungen gehen auseinander. Kritiker sehen darin eine typische Überregulierung – jene Zürcher Mischung aus Weltstadtanspruch und mikroskopischer Ordnungsliebe. Böse Zungen munkeln gar, das neue Gesetz eröffne „Karriereperspektiven für entlassene Banker vom Paradeplatz“: Schließlich ersetzt ein Laubbläser laut Schätzungen von Grün Stadt Zürich etwa drei bis vier Personen mit Besen.

Tatsächlich sind die Nachteile dieser Geräte unüberhörbar. Der Lärmpegel benzinbetriebener Modelle erreicht leicht über 100 Dezibel. Das entspricht einer Kreissäge auf Ohrhöhe. Hinzu kommen Feinstaub, aufgewirbelte Sporen und Mikroorganismen, die für Allergiker alles andere als harmlos sind. Auch ökologisch hat das Dauerblasen seine Schattenseiten: Laub ist kein Abfall, sondern Lebensraum. Unter dem Blätterteppich überwintern Igel, Spinnen, Asseln und unzählige Bodenorganismen. Selbst auf landwirtschaftlichen Flächen zeigen Studien, dass der Einsatz von Laubbläsern die Artenvielfalt von Fauna und Flora reduziert.

Und trotzdem: So sehr das Verbot ökologisch Sinn ergibt, es hat den Beigeschmack bürokratischer Pedanterie. Dieselbe Stadt, die Marroniverkaufsstände in Farbe, Dachform und Betriebszeit normiert, verlangt für Lautsprecher im Freien eine Polizeibewilligung. Dass nun auch das letzte Blatt nur noch zu genehmigten Zeiten vom Asphalt gepustet werden darf, passt da fast schon folgerichtig ins Bild. Vielleicht ist das Zürcher Laubbläserverbot am Ende weniger ein Angriff auf die Gartentechnik als ein Statement gegen Lärm, gegen Abgase und für das gute Gefühl, auch im kleinsten Detail die Welt ein bisschen besser zu regulieren.

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