Wirtschaftliche Bedingungen zählen nicht
Betriebliche Altersvorsorge gilt unwiderruflich
- Veröffentlicht am
Die Bildung einer Pensionsrückstellung ist nicht möglich, wenn sich der Arbeitgeber vorbehält, die Höhe einer Pensionszusage zu ändern. So lautet ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf. Geklagt hatte ein Arbeitgeber, der im eine betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter eingeführt hatte, jedoch sein Leistungsversprechen an sich ändernde Umstände anpassen und die zugrunde liegende Transformationstabelle und den Zinssatz ändern wollte. Das Gericht sah darin einen Widerrufsvorbehalt, der bei der Bildung einer Pensionsrückstellung nicht möglich ist (Az.: 15 K 736/16 F). Der Kläger hat unter dem Aktenzeichen IV R 21/19 Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
DEGA GALABAU Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


