Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Wirtschaftliche Bedingungen zählen nicht

Betriebliche Altersvorsorge gilt unwiderruflich

Veröffentlicht am
Die Bildung einer Pensionsrückstellung ist nicht möglich, wenn sich der Arbeitgeber vorbehält, die Höhe einer Pensionszusage zu ändern. So lautet ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf. Geklagt hatte ein Arbeitgeber, der im eine betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter eingeführt hatte, jedoch sein Leistungsversprechen an sich ändernde Umstände anpassen und die zugrunde liegende Transformationstabelle und den Zinssatz ändern wollte. Das Gericht sah darin einen Widerrufsvorbehalt, der bei der Bildung einer Pensionsrückstellung nicht möglich ist (Az.: 15 K 736/16 F). Der Kläger hat unter dem Aktenzeichen IV R 21/19 Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate