Juristisch okay, aber mehr auch nicht
Aktive Abwerbeversuche sind übliche Mittel, um als Unternehmen Wunschmitarbeiter zu bekommen. Man kennt sich durch geschäftliche Kontakte oder hat durch Empfehlungen Dritter den Eindruck gewonnen, die Person könnte zum Betrieb passen. Hat man dann noch die Vermutung, es könnte ein Wechselwille vorliegen oder zu wecken sein, greift man zum Telefon. Das kann funktionieren, aber auch vor Gericht enden, wenn der aktuelle Arbeitgeber davon Wind bekommt.
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