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Lexikon

Beschäftigungsdaten (1. Teil)

In Unternehmen werden zahlreiche Informationen über Beschäftigte verarbeitet, zum Beispiel bei der Bewerbung, im Arbeitsvertrag und im Laufe des Arbeitsverhältnisses zu dokumentierende Daten. Dennoch gibt es in Deutschland auch nach Einführung der DSGVO kein explizites Gesetz, das den Umgang mit diesen Daten und deren Schutz regelt. Es gilt also, sich mit den verschiedenen Regelungen auseinanderzusetzen und sie korrekt und praxisgerecht anzuwenden. Drei Fragen sind hierfür relevant:
Veröffentlicht am
Wer zählt zu Beschäftigten im datenschutzrechtlichen Sinne? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die DSGVO sprechen von „Beschäftigungsverhältnissen". Dazu gehören auch Leiharbeiter, Auszubildende, Praktikanten, ehemalige Mitarbeiter und Bewerber, auch wenn kein Beschäftigungsverhältnis zustande kam. Was sind personenbezogene Daten? Dies sind alle Informationen, die zu einer natürlichen Person erfasst wurden, sofern sie sich der Person unmittelbar oder mittelbar zuordnen lassen. Hierzu zählt quasi alles (Name, Geburtstag, Familienstand, Religionszugehörigkeit bis hin zu Steuer- und Sozialversicherungsnummern. Auch Infos über dokumentiertes (Fehl-)Verhalten des Beschäftigten sowie Urlaubs-, Krankheits- und andere Fehlzeiten zählen dazu....
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