Vor Arbeiten vereinbaren, was Abrechnungsgrundlage ist
Zu Beginn der Vertragsverhandlung ist meist von der Hektik des Baugeschehens nur wenig zu spüren. Man unterbreitet ein Einheitspreisangebot auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses (LV) des AG, verhandelt ganz entspannt und unterzeichnet den Vertrag. Die Hektik des Baualltags zieht erst mit Arbeitsbeginn ein. Viele Versprechungen des Auftraggebers in Bezug auf die Baufreiheit lösen sich in Wohlgefallen auf, die luxuriös geplante Bauzeit wird zu einem engen Zeitkorsett, und das LV erweist sich als lückenhafter als das Netz eines Krabbenkutters.
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