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Befangen oder nicht?

Kumpels unter sich

Man kennt sich, man schätzt sich (oder auch weniger). Was unter Ärzten gilt, gilt auch unter Landschaftsgärtnern. So ist es auch nicht verwunderlich, dass der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. August 2021 (4 W 587/21), der im Ärztemilieu spielt, deckungsgleich im Zuge von Landschaftsbauarbeiten hätte auftreten können. Besser gesagt: in der späteren Abwicklung von Mängeln!
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Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André und Sandra Bußmann sowie Klaus Feckler. 
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André und Sandra Bußmann sowie Klaus Feckler.  privat
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Garten fertiggestellt und sind ganz zufrieden mit Ihrer Leistung. Der Kunde sieht dies jedoch gänzlich anders und wählt, nachdem es zu keiner Lösung gekommen ist, den Weg zum Gericht. Das Gericht kann zu den tatsächlichen Grundlagen relativ wenig sagen und beauftragt einen Sachverständigen, der die Existenz der behaupteten Mängel untersuchen soll. Die GaLaBau-Welt ist klein Nun ist die Branche (ebenso wie die ganze Welt) dann doch recht klein, und der Sachverständige und der Landschaftsgärtner kennen sich berufsbedingt. Dies allein wird sicherlich noch vergleichsweise unproblematisch sein, da die Bekanntschaft ja auch darauf beruhen könnte, dass man sich schlichtweg bereits in einigen...
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