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Bezug auf bestehendes Gebäude

Ist jeder Bauvertrag mit einem Verbraucher ein Verbraucherbauvertrag?

Aktuelle Tipps geben die DEGA- Baurechtsexperten André und Sandra Bußmann sowie Klaus Feckler.
Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André und Sandra Bußmann sowie Klaus Feckler. rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André und Sandra Bußmann sowie Klaus Feckler. rechtsanwaelte@bussmann-feckler.deprivat
Seit der Baurechtsreform geistert ein Wort durch die Gazetten, das bei Bauunternehmern Angst und Schrecken verbreitet: „Verbraucherbauvertrag“. Allzu viele Unternehmer befürchten, dass sie bei solchen Verträgen stets den Kürzeren ziehen und der vermeintlich schutzlose Verbraucher, der oft gar nicht so schutzlos ist, wie der Gesetzgeber meint, die Früchte einheimst, die er eigentlich gar nicht hätte pflücken dürfen. Nun hat der Gesetzgeber also in den §§ 650i bis 650n BGB mit dem Verbraucherbauvertrag ein besonderes Konstrukt ge- schaffen, welches den Ver- braucher vor Benachteiligungen oder auch nur vor übereilten Entscheidungen schützen soll. Dabei werden Rechte, die dem Unternehmer eigentlich nach dem Werk- und Bauvertragsrecht...
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