Haften trotz mangelhafter Planung?
Bekanntlich ist der Gärtner nicht nur immer der Mörder, sondern auch immer für sämtliche im Zusammenhang oder in der räumlichen Nähe seiner Leistungen festgestellte Mängel verantwortlich. Jedenfalls wird bei jeglichen Problemen – beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Abdichtung von Gebäuden und Putzarbeiten im Sockelbereich – gerne stets auch auf den Gärtner gezeigt, weil dessen Leistungen noch so gut zu sehen sind, während die Befassung mit technischen Detailfragen dazu, was sich unter der Oberfläche befindet, Arbeit macht.
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